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Neue Drohnen-Verordnung
Entscheidungsbaum
Die neue Drohnen-Verordnung wurde im März durch den Bundesrat verabschiedet. Nach wie vor gibt es jedoch Erklärungsbedarf über die festgelegten Bestimmungen.
Modell?
Wenn Sie Ihr Fluggerät für Sport- und Freizeitzwecke betreiben, gilt es rechtlich als Flugmodell.
Unbemanntes Fluggerät?
Nutzen Sie Ihr Fluggerät gewerblich, so wird dies rechtlich als unbemanntes Luftfahrtsystem bewertet.
(siehe Unterscheidung in LuftVG §1 Absatz 2 Ziffer 11 letzter Satz)
In der folgenden Matrix steht der Begriff Modell sowohl für Flugmodelle wie auch für unbemannte Luftfahrtsysteme
Wird in der Matrix 4 explizit auf Bestimmungen für unbemannte Luftfahrtsysteme verwiesen,
steht in der Matrix auch der Begriff "unbemanntes Luftfahrtsystem".